Was kostet eine Immobilienbewertung?
Kurz gesagt: zwischen null und einem vierstelligen Betrag — je nachdem, wofür Sie den Wert brauchen. Die teuerste Variante ist dabei nur selten die richtige.
Die vier Varianten im Überblick
„Immobilienbewertung" bezeichnet vier ziemlich unterschiedliche Dinge. Der Preisunterschied zwischen ihnen ist groß — der Unterschied im Zweck aber noch größer.
Online-Bewertung
Ein Algorithmus vergleicht Ihre Angaben mit Marktdaten und gibt eine Spanne aus. Gut geeignet, um überhaupt eine Größenordnung zu bekommen.
Wann sinnvoll: Erste Orientierung, bevor Sie irgendetwas entscheiden.
Wertermittlung durch den Makler
Wir sehen uns die Immobilie an und leiten aus Zustand, Ausstattung, Lage und aktueller Nachfrage einen realistischen Angebotspreis ab.
Wann sinnvoll: Grundlage für den Verkauf — in den allermeisten Fällen genau das Richtige.
Kurzgutachten
Eine schriftliche, nachvollziehbar hergeleitete Werteinschätzung ohne den vollen Umfang eines Verkehrswertgutachtens.
Wann sinnvoll: Wenn Sie etwas Schriftliches brauchen, aber keine gerichtsfeste Urkunde.
Verkehrswertgutachten
Ein umfassendes Gutachten nach § 194 BauGB durch einen öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen, mit Ortstermin und vollständiger Dokumentation.
Wann sinnvoll: Immer dann, wenn eine Behörde, ein Gericht oder das Finanzamt den Wert anerkennen muss.
Brauchen Sie ein Gutachten — oder reicht die Wertermittlung?
Diese Frage entscheidet über den Preis. Die Faustregel: Ein bezahltes Gutachten brauchen Sie, wenn der Wert gegenüber einer Behörde oder vor Gericht Bestand haben muss. Für alles andere genügt eine saubere Wertermittlung.
| Situation | Was Sie brauchen |
|---|---|
| Normaler Verkauf | Wertermittlung durch den Makler |
| Erbschaftsteuer: Finanzamt setzt zu hoch an | Verkehrswertgutachten (§ 198 BewG) |
| Erbengemeinschaft, alle sind sich einig | Wertermittlung, neutral erstellt |
| Erbengemeinschaft mit Streit | Verkehrswertgutachten |
| Scheidung, einvernehmlich | Wertermittlung |
| Zugewinnausgleich vor Gericht | Verkehrswertgutachten |
| Schenkung zu Lebzeiten | meist Gutachten |
| Beleihung durch die Bank | Bank bewertet selbst |
Bei der Erbschaftsteuer lohnt das Gutachten fast immer: Das Finanzamt bewertet pauschal und ohne Ortstermin, häufig zu hoch. Mehr dazu im Ratgeber Steuern beim Immobilienverkauf.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Das hängt davon ab, was Sie brauchen. Eine Online-Bewertung und die Wertermittlung durch einen Makler sind in der Regel kostenlos — bei uns immer, auch wenn Sie danach nicht verkaufen. Ein vollwertiges Verkehrswertgutachten durch einen Sachverständigen liegt je nach Objekt und Aufwand meist im vierstelligen Bereich.
Warum ist die Bewertung beim Makler kostenlos?
Weil sie für uns zum Verkaufsgespräch gehört. Wir investieren die Zeit in der Erwartung, dass Sie uns bei einem Verkauf in Erwägung ziehen — verpflichtet sind Sie zu nichts. Seriös ist das nur, wenn der genannte Preis ehrlich ist und nicht künstlich hoch, um den Auftrag zu bekommen.
Wann brauche ich wirklich einen Sachverständigen?
Immer dann, wenn der Wert gegenüber Dritten belastbar sein muss: Finanzamt, Gericht, streitige Erbengemeinschaft oder Zugewinnausgleich. Für den freien Verkauf am Markt ist ein Gutachten dagegen fast nie nötig — dort entscheidet ohnehin, was Käufer tatsächlich zu zahlen bereit sind.
Wovon hängen die Kosten eines Gutachtens ab?
Vom Aufwand: Objektart, Größe, Zustand der Unterlagen und Zweck des Gutachtens. Ein Einfamilienhaus mit vollständigen Bauakten ist deutlich schneller bewertet als ein Mehrfamilienhaus mit unklarer Mietsituation. Viele Sachverständige orientieren sich am Verkehrswert des Objekts.
Kann ich die Gutachtenkosten steuerlich absetzen?
In bestimmten Konstellationen ja — etwa als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer oder als Werbungskosten bei vermieteten Objekten. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, klärt Ihr Steuerberater; pauschal lässt sich das nicht beantworten.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten erstellen?
Der Begriff „Gutachter" ist nicht geschützt. Anerkannt sind vor Gericht und beim Finanzamt vor allem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Achten Sie auf diese Qualifikation, bevor Sie beauftragen.
Fangen Sie kostenlos an
Für die erste Orientierung müssen Sie nichts bezahlen. Und wenn sich herausstellt, dass Sie ein Gutachten brauchen, sagen wir Ihnen das — auch wenn wir daran nichts verdienen.

